Der Weg zur Ergotherapie

Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung. Deutschlandweit bieten Ergotherapeuten darüber hinaus auch ambulant, also in eigener Praxis, ihre gesundheitlichen Dienste an. Viele Praxen verfügen über barrierefreie Räumlichkeiten und fast alle bieten Hausbesuche an.

 

Die Verordnung

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die behandelnde Ärztin aus. Pro Verordnung (Rezept) müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn eine Patientin also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

 

Schema des Ablaufes:

  • Ergotherapie: Wird bei Bedarf von Ihrem Arzt verordnet. Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen.

  • Die Befunderhebung: Durch ein ausführliches Eingangsgespräch mit dem Patienten, Angehörigen oder den Eltern verschaffen wir uns ein möglich umfassendes Bild und setzen erste Ziele. Im Anschluss führen wir durch standardisierte Testverfahren und in freien Beobachtungen eine differenzierte ergotherapeutische Befunderhebung durch.

  • Die Behandlung: Je nach Erkrankung und Zielsetzung wird die Behandlung nach unterschiedlichen Methoden durchgeführt, z.B. Sensorische Integration, Bobath, Perfetti, Spiegeltherapie oder auch individuell erstellte Trainingsprogramme.

  • Verlauf und Kooperation: Im Verlauf der Behandlung ist der Austausch mit den Ärzten, Eltern, Angehörigen, anderen Therapeuten und Berufsgruppen wichtig. So ist eine optimale und umfassende Versorgung jedes Patienten gewährleistet.

 

Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin als Behandlerin.
Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der ergotherapeutischen Befunderhebung werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.

  • Ihre Ziele werden erfragt.
  • Gemeinsam mit Ihnen werden das Vorgehen festgelegt und die Art der Behandlung besprochen.
  • Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
  • Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der (aktuellen) Behandlung berücksichtigt.
  • Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.
  • Gegen Ende der Behandlungen die auf einer Verordnung verschrieben sind, wird Ihre Ergotherapeutin mit Ihnen prüfen, ob die eingangs vereinbarten Therapieziele erreicht wurden.     So  finden Sie heraus, ob die Therapie erfolgreich war oder noch weiterer Therapiebedarf besteht, oder ggf. noch andere Maßnahmen (Physiotherapie, Logopädie, Psychologen, Fachärzte) ergänzend hinzu gezogen werden, um die gewünschten Verbesserungen zu erzielen.

 

Ziel der Behandlung:

  • Übergeordnetes Ziel der Behandlung ist stets, die Handlungsfähigkeit des Patienten zu verbessern und eine größtmögliche Selbständigkeit im individuellen Alltag zu ermöglichen.
  • Weitere Ziele sind abhängig vom Störungsbild.

Ergotherapie Worphausen

Inhaber: Lars Müller

info@ergotherapie-worphausen.de 

Anschrift:

Worphauser Landstrasse 55 B

28865 Lilienthal

Kontakt:

Tel.: 04208 - 82 99 488

Fax: 04208 - 82 99 489

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