Im Rahmen der Versorgung von Patientinnen und Patienten kann Ergotherapie verordnet werden, um
- eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (Kuration, Rehabilitation)
- eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die zu einer Krankheit führen würde (Prävention)
- einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken (Förderung)
- Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern
Hier finden Sie Fakten und Hinweise, die Ihnen bei der Verordnung von Ergotherapie helfen sollen sowie weiterführende Materialien.
Klicken Sie einfach mal rein (externe Links) – und bei Fragen hilft der DVE Ihnen gerne weiter!
PDF Ansicht/Download
- Heilmittelrichtlinie 2021 Ergotherapie
- Diagnoseliste besonderer Verordnungsbedarf
- Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf
- Ausfüllhilfe Musterverordnung 13 (Ergotherapie)